Le Gouvernement du Grand-Duché du Luxembourg
Wer kann eine Finanzierung beantragen?

Förderkriterien für die nationale FuE- und Innovationsfinanzierung

Luxemburg bietet eine Reihe von Finanzierungsmaßnahmen für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Förderkriterien, nach denen das luxemburgische Ministerium für Wirtschaft über die Genehmigung von Förderanträgen entscheidet, und nennen Beispiele für förderfähige und nicht förderfähige Kosten.

Grundsätze der Finanzhilfen

Die vom Ministerium für Wirtschaft angebotenen Finanzhilfen beruhen auf den folgenden Grundsätzen:

  • Beihilfen zur Förderung von FuE- und Innovationstätigkeiten von Unternehmen in Luxemburg
  • Bottom-up-Prinzip: Alle Themenbereiche sind förderfähig und jedes Projekt, das die Zulassungskriterien erfüllt, kann den Zuschlag für eine Kofinanzierung erhalten. Thematische Top-down-Ausschreibungen zur Einreichung von Projekten werden ebenfalls regelmäßig veröffentlicht.
  • Das Budget des Innovationsfonds wird an die Bedürfnisse der Projekte angepasst (anstatt ein festes Budget an die besten Projekte zu verteilen).

Luxinnovation bietet Unterstützungsdienste an, um Unternehmen bei der Erfüllung der Zulassungskriterien zu helfen.

Förderfähigkeit

Bitte beachten Sie, dass Unternehmen, die als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gelten, nicht förderfähig sind. Dies gilt in den folgenden Situationen:

  • Alle Unternehmen (außer KMU < 3 Jahre), bei denen mehr als die Hälfte des gezeichneten Grundkapitals (einschließlich Agio) durch aufgelaufene Verluste verloren gegangen sind.
  • Großunternehmen, die innerhalb der letzten 2 Jahre:
    • eine Buchverschuldung im Verhältnis zum Eigenkapital > 7,5 haben
      o    einen EBITDA-Zinsdeckungsgrad < 1,0 haben
  • Großunternehmen, wenn innerhalb der letzten 2 Jahre:
    o    Buchverschuldung im Verhältnis zum Eigenkapital > 7,5
    o    EBITDA-Zinsdeckungsgrad < 1,0
  • Im Falle einer Umstrukturierung (nach einer Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfe), eines kollektiven Insolvenzverfahrens oder einer ausstehenden Rückforderungsanordnung einer staatlichen Beihilfe.

Hauptkriterien für die Gewährung von Finanzhilfen

  • Kofinanzierungsmöglichkeiten: Eigenkapital/Kapitalerhöhung, Bankdarlehen, freier Cashflow
  • Wirtschaftliche Auswirkungen: Substanz, Verwertung von Vermögenswerten, die sich aus den Projektaktivitäten ergeben
  • Innovation: Wettbewerbsvorteil auf dem Markt, neues oder verbessertes Produkt, Verfahren, Dienstleistung, neue Marketingmethode/ neue Organisationsmethode
  • Allgemeine Kriterien: Anreizeffekt, Unternehmen nicht in Schwierigkeiten, KMU-Analyse
  • Schemaspezifische KriterienTechnologische Herausforderungen (industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung), Risiko des Scheiterns (Prozess- und Organisationsinnovation), Scoping von FuE-Aktivitäten (Durchführbarkeitsstudien)

Beispiele für förderfähige Kosten bei projektbezogenen Finanzhilfen

  • Personalkosten in direktem Zusammenhang mit dem FuE- und Innovationsprojekt
    Bruttolohn (auf 12-Monats-Basis, ohne Prämien und Zusatzleistungen), der unmittelbar mit dem FuE- und Innovationsprojekt zusammenhängt, auf der Grundlage von 173 Arbeitsstunden pro Monat
  • Nutzungskosten (Abschreibung während der Projektlaufzeit)
    Für Instrumente, Ausrüstungen, Maschinen, Werkzeuge, Anlagen, Grundstücke und Gebäude, die in dem Umfang und für die Dauer des FuE- und Innovationsprojekts genutzt werden
  • Materialkosten und andere Verbrauchsgüter, die in direktem Zusammenhang mit dem FuE- und Innovationsprojekt stehen
    Betriebskosten (Material, Energie, Transport, Lieferungen und ähnliche Produkte)
  • Spezielle Kosten in direktem Zusammenhang mit dem FuE- und Innovationsprojekt
    Technisches Know-how, Nutzungslizenzen für Software und Patente, Beratungsleistungen für die FuE- und Innovationstätigkeit, Beiträge an eine Forschungseinrichtung usw.
  • Allgemeine Kosten (25 % der Personalkosten)
    Summe der Kosten, die nicht direkt dem Projekt zugeordnet werden können (Verwaltungskosten, Sekretariat, Reisekosten, Kosten für Energieversorgung)

Typischerweise nicht förderfähige Kosten bei projektbezogenen Finanzhilfen

  • Die operativen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem „Tagesgeschäft“
  • Gebühren und Ausgaben für die Vermarktung der Ergebnisse von FuE- und Innovationsprojekten, z. B. Marketingkosten
  • Managementkosten (CEO, CAO, Buchhaltung usw.), Urlaubszeiten und Transportkosten können dem Projekt nicht zugerechnet werden. Sie werden als Pauschalbetrag berücksichtigt.
  • Bankzinsen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Projekts
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