Le Gouvernement du Grand-Duché du Luxembourg
Wie man sich bewirbt, Verfahren und Zeitplan

Finanzierung durch Horizont Europa

Horizont Europa bietet attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für europäische Forschungs- und Innovationsprojekte, doch der Wettbewerb um die Mittel ist hart. Wenn Sie wissen, wer förderfähig ist, wie Sie sich bewerben können und wie der gesamte Prozess der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, der Vorbereitung von Vorschlägen und der Finanzierungsentscheidungen abläuft, erhöhen Sie Ihre Erfolgsaussichten.

Wer kann eine Förderung durch Horizont Europa beantragen?

Horizont Europa ist das Förderprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union. Jede Art von Organisation aus dem privaten und öffentlichen Sektor kann gefördert werden, sofern sie Forschung betreibt oder innovative Produkte oder Dienstleistungen entwickelt. In geringerem Umfang werden über Horizont Europa auch Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen finanziert, die Themen wie die Verbreitung oder die Unterstützung von Forschern betreffen.

Wie kann ich eine Förderung durch Horizont Europa beantragen?

Die Mittel von Horizont Europa werden auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen vergeben, die auf dem Förder- und Ausschreibungsportal veröffentlicht werden. In den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden die Themenbereiche festgelegt, für die Mittel zur Verfügung stehen, und es werden alle Kriterien genannt, die eingehalten werden müssen. Sie enthalten auch Informationen über den Gesamtbetrag der verfügbaren Haushaltsmittel und die Einreichungsfrist für die Ausschreibung. Diese Frist muss auf die Minute genau eingehalten werden – Vorschläge, die zu spät eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

Ihre Nationale Kontaktstelle (NKS) [Link zu DEG] hilft Ihnen bei der Suche nach für Sie interessanten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, bei der Suche nach Projektpartnern und bei der Beratung zum Einreichungs- und Bewertungsverfahren.

Wie hoch sind die Fördersätze für Horizont-Europa-Projekte?

Der Fördersatz entspricht dem Anteil der genehmigten Projektkosten, der durch europäische Mittel gedeckt wird. Um die Verwaltung der Horizont-Europa-Projekte zu vereinfachen, gibt es nur einen einzigen Finanzierungssatz pro Projekt, mit einer Ausnahme für gemeinnützige Organisationen, die an Innovationsprojekten teilnehmen. 

Die wichtigsten davon sind:

  • Forschungsprojekte: 100 % für alle Arten von Teilnehmern
  • Innovationsprojekte: 100 % Fördersatz für gemeinnützige Organisationen – 60-70 % für alle anderen Arten von Teilnehmern
  • Koordinierungsmaßnahmen: 100 % für alle Arten von Teilnehmern
  • Für die Projekte sind indirekte Kosten förderfähig, die mit einem Pauschalsatz von 25 % berechnet werden

Wie sieht das Verfahren und der voraussichtliche Zeitrahmen für die Beantragung von Mitteln aus dem Programm Horizont Europa aus?

Die Mittel von Horizont Europa werden nach thematischen Arbeitsprogrammen verteilt, die sich in der Regel über einen Zeitraum von zwei Jahren erstrecken. Die Kenntnis dieser Arbeitsprogramme ist der beste Ausgangspunkt, um die richtigen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu finden und nach Partnern zu suchen, die mit Ihnen starke Projektkonsortien bilden können. Als nationale Kontaktstelle für Horizont Europa verfügen wir über fundierte Kenntnisse der Arbeitsprogramme und können Ihnen helfen, die Themen und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu ermitteln, die für Ihre Strategie und Ihre Ziele am wichtigsten sind.

Konkrete Horizont-Europa-Finanzierungsmöglichkeiten werden über Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bereitgestellt, die auf dem Förder- und Ausschreibungsportal veröffentlicht werden. Sie geben den Antragstellern in der Regel 6 bis 18 Monate Zeit für die Ausarbeitung ihrer Vorschläge. In dieser Zeit – oder sogar schon vor der Veröffentlichung der Aufforderung – können wir Ihnen dabei helfen, frühere und laufende Projekte sowie wichtige Akteure zu finden, die für Ihren Vorschlag hilfreich sein können. Wir beraten Sie bei der Abfassung des Vorschlags und überprüfen Ihren Entwurf und bieten Ihnen rechtliche und finanzielle Unterstützung in der Vorschlagsphase und während der Durchführung des Projekts. Die Frist für die Einreichung Ihres Vorschlags muss auf die Minute genau eingehalten werden – Vorschläge, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Nach Abschluss der Aufforderung werden die eingereichten Vorschläge von unabhängigen Sachverständigen geprüft, die darüber entscheiden, welche Vorschläge gefördert werden. Für die ausgewählten Projekte werden Finanzhilfevereinbarungen ausgearbeitet. Ziel der Europäischen Kommission ist es, dass zwischen dem Abschluss einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung nicht mehr als acht Monate vergehen:

  • 5 Monate, um die Teilnehmer über die wissenschaftliche Bewertung ihres Antrags zu informieren
  • 3 Monate für die Vorbereitung und Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen

Bei ERC-Finanzhilfen und in begründeten Ausnahmefällen kann die Gesamtdauer jedoch länger als 8 Monate sein.

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Für weitere Informationen, Hinweise auf die wichtigsten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Unterstützung bei der Optimierung Ihrer Teilnahme können Sie sich gerne an uns wenden.